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Dokument-ID: 091752
Notariatsordnung (NO)
§ 142.
Die Beschlüsse des Delegiertentags in den Angelegenheiten des § 140a Abs. 2 Z. 8 sind dem Bundesminister für Justiz binnen vier Wochen mitzuteilen. Dieser hat sie aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.