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Neu Dokument-ID: 215344

Vorschrift

Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG)

Inhaltsverzeichnis

§ 16. Übernahmeprotokoll, Amtsbestätigung und Europäisches Nachlasszeugnis

idF BGBl. I Nr. 87/2015 | Datum des Inkrafttretens 17.08.2015

Für das Übernahmeprotokoll nach § 152 Abs. 1 AußStrG allein sowie für die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 172 AußStrG oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses nach § 181b AußStrG allein beträgt die Gebühr jeweils 30 vH der sich nach dem § 14 ergebenden Gebühr. Die Herstellung beglaubigter Abschriften ist gesondert nach dem Notariatstarifgesetz zu entlohnen.

(BGBl. I Nr. 87/2015)