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Dokument-ID: 215344
Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG)
§ 16. Übernahmeprotokoll, Amtsbestätigung und Europäisches Nachlasszeugnis
Für das Übernahmeprotokoll nach § 152 Abs. 1 AußStrG allein sowie für die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 172 AußStrG oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses nach § 181b AußStrG allein beträgt die Gebühr jeweils 30 vH der sich nach dem § 14 ergebenden Gebühr. Die Herstellung beglaubigter Abschriften ist gesondert nach dem Notariatstarifgesetz zu entlohnen.
(BGBl. I Nr. 87/2015)