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Dokument-ID: 567833
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013)
§ 32. Mitwirkung an der Adoption im Inland
Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:
- Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;
- Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerbern und -werberinnen;
- Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).