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Dokument-ID: 114410
Namensänderungsgesetz (NÄG)
§ 6. Verwaltungsabgaben- und gebührenfreie Namensänderungen
Änderungen des Familiennamens oder Vornamens, ausgenommen solche nach § 2 Abs. 1 Z 11, gegebenenfalls in Verbindung mit Abs. 2 erster Halbsatz, sind von den Verwaltungsabgaben und Gebühren des Bundes befreit.