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Dokument-ID: 187078
Ehegesetz (EheG)
§ 75. Wiederverheiratung oder Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten
Die Unterhaltspflicht erlischt mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten.
(BGBl. I Nr. 135/2009)