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Dokument-ID: 1052478
10.1.1 Anerkennung bzw Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, Urkunden oder Vereinbarungen über den Bestand einer Ehe
In der Praxis der anwaltlichen Beratung werden in Zusammenhang mit der Anerkennung von ausländischen Entscheidungen bzw öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen über den Bestand einer Ehe folgende Punkte zu klären sein: