8.5.1 Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen
Für jede Durchführung einer medizinischen Maßnahme (Behandlung, operativer Eingriff, diagnostische Maßnahme, Medikation, Injektion, Infusion, …) ist nach vorheriger Aufklärung eine Zustimmung zu deren Durchführung erforderlich, ansonsten liegt eine (straf-)rechtswidrige Handlung vor. Die Zustimmung (Einwilligung) oder eben auch Ablehnung hat grundsätzlich durch die betroffene volljährige Person selbst zu erfolgen, bei der jedoch zu prüfen ist, ob die Fähigkeit hierzu vorhanden ist.