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Dokument-ID: 1161625
16.5.1 Allgemeines
Die unter diesem Titel nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 (SchBeihG) geleisteten Beihilfen stellen grundsätzlich eine soziale Unterstützung für Familien mit Personen in Ausbildung und geringem Einkommen dar, die unabhängig von einem konkreten schulischen Erfolg des betreffenden Kindes.