1.1.13 § 35 FinStrG Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben
Verschweigen von Waren trotz Befragung
BFG vom 19.05.2022, RM/7300001/2022
Rechtssatz
Wenn ein Reisender die von ihm mitgeführten Waren sogar bei ausdrücklichem Befragen verschweigt, dann indiziert dies die Absicht, eine Gestellung und Anmeldung dieser Waren überhaupt zu unterlassen. Hinzu kommt, dass bei Gewerbetreibenden, die Handel mit Waren betreiben, die Kenntnis vorausgesetzt werden kann, dass die Verbringung von Handelswaren mit einem hohen Wert anlässlich der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft ohne Gestellung und Anmeldung rechtswidrig ist (VwGH 23.10.2002, 2002/16/0065).
Schmuggel von in der Schweiz erworbenen Schmuckstücken, Vasen, Bildern, einer Ikone und einer chinesischen Trennwand durch den Fahrer einer russischen Transportfirma
BFG 06.10.2015, RV/1300004/2014