1.48 Abgabenhinterziehung durch Forschungsprämien
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Täter jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG und nach §§ 13, 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Er hat vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch Einreichung einer falschen Beilage zur Körperschaftsteuererklärung eine Abgabenverkürzung jeweils durch Geltendmachung bzw Erlangen einer Forschungsprämie bewirkt bzw zu bewirken versucht.