Smurfing
Beim Smurfing (engl „Schlumpfen“) versucht man durch das Aufsplitten einer großen Geldsumme in „unauffällige“ kleinere Teilbeträge, die in mehreren Tranchen überwiesen bzw in bar gezahlt werden, das Erreichen von Schwellenwerten (bspw EUR 15.000 bzw EUR 10.000 in bar gem GewO) zu vermeiden, da ansonsten die GW/TF-Präventionspflichten gegenüber dem Kunden ausgelöst werden. Die Praxis des Smurfens ist rechtlich unbeachtlich, da auch (kleinere) Teilbeträge zusammengerechnet werden müssen, sofern zwischen ihnen eine Verbindung besteht.