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Dokument-ID: 1045047
1.41 Abgabenhinterziehung als selbstständige Tat pro Voranmeldungszeitraum
Mit dem Urteil wurde der Täter des Verbrechens des Abgabenbetrugs nach § 39 Abs 1 lit b, Abs 3 lit b FinStrG iVm § 33 Abs 1 bzw Abs 2 lit a FinStrG, mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG und zahlreicher weiterer Delikte für schuldig erkannt.