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Dokument-ID: 1019913
7 Begehung der Abgabenhinterziehung als Mitglied einer Bande
Wer eine Abgabenhinterziehung unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht, ist gem § 33 iVm § 38a Abs 1 lit a und Abs 2 FinStrG zu bestrafen.