© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1163963

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.15 Veröffentlichung

Die FMA kann den Namen der natürlichen/juristischen Person unter Anführung der begangenen Pflichtverletzung auf ihrer Homepage veröffentlichen, sofern eine solche Veröffentlichung die Stabilität der Finanzmärkte nicht ernstlich gefährdet oder den Beteiligten keinen unverhältnismäßig hohen Schaden zufügt. Es muss sich um eine Pflichtverletzung gem § 34 Abs 2 und 3 und §§ 35 iVm 24 Abs 2 und 3 FM-GWG handeln.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop