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Dokument-ID: 1019684
7.1 Rechtfertigender Notstand
Schuldausschließungsgründe und Rechtfertigungsgründe sind im Bereich des Finanzstrafgesetzes nur in den Bestimmungen der §§ 9, 10 FinStrG angeführt. Zu den irrtumsrechtlichen Entschuldigungs- und Rechtfertigungsmöglichkeiten siehe oben.