Sachverhalt
Der Sachverhalt hält tatsächliche Ereignisse fest, die in weiterer Folge rechtlich zu bewerten sind. Tatsachen sind Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bestimmter oder doch zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit überprüfbaren Inhalt (RIS-Justiz RS0032212).
Im Gegensatz zum Tatbestand (siehe Tatbestand) ereignet sich ein Sachverhalt tatsächlich, das bedeutet, dass es sich um ein reales, einmaliges Ereignis handelt, das tatsächlich stattgefunden hat und von den Behörden bzw Gerichten festzustellen ist.
Auf einen Sachverhalt sind folglich die rechtlichen Bewertungen vorzunehmen.