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Dokument-ID: 1056029
1.58 Mehrfache Überschreitung der Qualifikationsgrenzen hinsichtlich des Doppelverwertungsverbotes
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Täter des Verbrechens des Abgabenbetrugs nach §§ 33 Abs 2 lit a, 39 Abs 1 lit a und Abs 3 lit c FinStrG schuldig erkannt.