Freie Beweiswürdigung
Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht aufgrund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden. Im Zweifel muss die Entscheidung stets zu Gunsten des Angeklagten fallen. Es gibt keine festgelegten Regeln, die den Richter dazu zwingen würde, Beweise in einer bestimmten Art und Weise zu würdigen. Sie sind frei in der Entscheidung, wem sie Glauben schenken wollen. Dies bedeutet aber keineswegs, dass Richter willkürlich entscheiden können, denn sie sind verpflichtet, alle Beweisergebnisse einer sorgfältigen Würdigung und Abwägung zu unterziehen.