5.4.1 Risikoanalyse
Jeder Verpflichtete muss für sich eine Risikoanalyse erstellen und dabei die potenziellen Risiken der GW/TF, denen ihr Unternehmen ausgesetzt ist, aufgrund von Daten und Informationen unter Berücksichtigung sämtlicher Risikofaktoren • [Fußnote: Umfasst sind jedenfalls Kunden, Länder oder geografische Gebiete, Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen und Vertriebskanäle sowie sonstigen neuen oder sich entwickelnden Technologien für neue und bereits existierenden Produkte.] ermitteln und bewerten. Es sind die Ergebnisse der nationalen Risikoanalyse gem § 3 FM-GWG und des Berichts der Europäischen Kommission über die Risiken der GW/TF im Binnenmarkt Art 6 Abs 1 RL (EU) 2015/849 zu berücksichtigen. In zeitlicher Hinsicht haben die Ermittlung und die Bewertung hinsichtlich neuer Produkte, Praktiken und Technologien vor ihrer Einführung zu erfolgen.