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Dokument-ID: 1075908
10 Das Investitionskontrollgesetz
Allgemeines
Das Investitionskontrollgesetz setzt die Vorgaben des Unionsrechts in Anpassung an die Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (FDI-Screening-VO) um und schafft einen Ausgleich zwischen ausreichenden Kontrollstandards und hoher Anwenderfreundlichkeit.