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Dokument-ID: 1020055
1 Allgemeines zu Bilanzdelikten
Aufgaben des Jahresabschlusses und das „Bilanzbild“
Ein Jahresabschluss hat die folgenden Aufgaben:
- Erfüllung der unternehmens- und steuerrechtlichen Bilanzierungspflicht
- Selbstinformation der Organe des Unternehmens (Rechenschaftsfunktion)
- Bemessung der künftig möglichen Ausschüttung bzw Entnahme von Mitteln des Unternehmens
- Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens,
- Information externer Adressaten, insb beteiligte Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer, Fiskus, Investoren (Informationsfunktion)