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Dokument-ID: 1019886
2.5 Einzelfragen zu § 33 Abs 2 lit b FinStrG
Entstehung der Abgabenschuld
Da die Abgaben, auf die sich § 33 Abs 2 lit b FinStrG bezieht, selbst zu berechnen sind, entsteht die Abgabenschuld insoweit nicht infolge eines individuellen Verwaltungsaktes, sondern unmittelbar aufgrund des Gesetzes (OGH 23.04.2014, 13 Os 55/13g).