2.3 Einzelfragen zu § 33 Abs 2 lit a FinStrG
Jahresumsatzsteuererklärung mit fehlender Rechnung
Macht ein Steuerberater im Zuge der Erstellung einer Jahresumsatzsteuererklärung für einen Abgabepflichtigen wider besseres Wissens rechtswidrigerweise ohne das Vorliegen einer Rechnung, wenngleich bei Annahme eines Leistungsaustausches, erfolgreich einen Vorsteuerabzug geltend, verwirklicht er den Tatbestand einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, was in seinem Fall trotz unmittelbar bevorstehender Verjährung bei fehlender Schuldeinsicht aus präventiven Gründen jedenfalls die Verhängung einer ausreichenden Strafsanktion erfordert; die Anwendung des § 25 Abs 1 FinStrG kommt nicht in Betracht (FSRV/0032-S/03-RS1).