13 Abgabenbetrug durch Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben
Der Abgabenbetrug des § 39 FinStrG ist das am härtesten geahndete Delikt im gesamten österreichischen Finanzstrafrecht. Der Abgabenbetrug ist vergleichbar mit dem schweren Betrug des Strafgesetzbuches (StGB). Erstmals geschaffen wurde dieser mit der Finanzstrafnovelle 2010 und hat seitdem massiv an theoretischer und praktischer Bedeutung gewonnen. Eine Besonderheit liegt auch darin, dass im Falle der Verurteilung nach § 39 FinStrG primäre Freiheitsstrafen vorgesehen wurden.