Finanzstrafregister
Zur Evidenthaltung der verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren hat das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde für das gesamte Bundesgebiet ein Finanzstrafregister zu führen.
In das Finanzstrafregister sind die persönlichen Daten des Beschuldigten, das sind Namen, frühere Namen und Aliasnamen, Titel, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Beruf bzw Tätigkeit und Sozialversicherungsnummer aufzunehmen.
Das Finanzstrafregister enthält noch zahlreiche weitere Daten, insbesondere über die Finanzvergehen selbst. Die Finanzstrafbehörden, das Finanzministerium und auch das Bundesfinanzgericht haben uneingeschränkt (anlassbezogen) Einsicht in das Finanzstrafregister. Die Einsicht erfolgt digital. Auch eine „betroffene Person“ auf begründeten Antrag und unter Vorlage eines Identitätsnachweises hat ein Auskunftsrecht nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.