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Neu Dokument-ID: 610826

Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.5 Das Konzept der Verbandsgeldbuße/die Strafdrohungen des VbVG

Die Verbandsgeldbuße des VbVG (vgl § 4 VbVG) ist vom Konzept her genau so gestaltet wie die Geldstrafe des StGB:

  • Entsprechend der Schwere des betreffenden Delikts wird eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen festgelegt.
  • Entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Verurteilten wird die Höhe eines Tagessatzes errechnet.
  • Die Multiplikation der Zahl der Tagessätze mit der Höhe eines Tagessatzes ergibt den Betrag der verhängten Geldstrafe. 45 Tagessätze zu je EUR 400,– bedeuten beispielsweise eine Verbandsgeldbuße von EUR 18.000,–.

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