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Dokument-ID: 610826
10.3.5 Das Konzept der Verbandsgeldbuße/die Strafdrohungen des VbVG
Die Verbandsgeldbuße des VbVG (vgl § 4 VbVG) ist vom Konzept her genau so gestaltet wie die Geldstrafe des StGB:
- Entsprechend der Schwere des betreffenden Delikts wird eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen festgelegt.
- Entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Verurteilten wird die Höhe eines Tagessatzes errechnet.
- Die Multiplikation der Zahl der Tagessätze mit der Höhe eines Tagessatzes ergibt den Betrag der verhängten Geldstrafe. 45 Tagessätze zu je EUR 400,– bedeuten beispielsweise eine Verbandsgeldbuße von EUR 18.000,–.