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Neu Dokument-ID: 1029343

Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz

2.17 Berücksichtigungswürdige Umstände sind Sachverhaltsermittlung

Mit einem an das Zollamt Linz-Wels gerichteten Schriftsatz beantragte der Beschwerdeführer gem § 187 FinStrG unter anderem die Nachsicht der über ihn verhängten Geldstrafe.

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