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Dokument-ID: 1056033
1.61 Konkretisierung der Wahrheitspflicht
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte von der gegen ihn wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG erhobenen Anklage freigesprochen.