© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1045046

Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz

1.40 Inländische Gerichtsbarkeit

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Täter jeweils mehrerer, teils als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG begangener Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG, der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG, des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Der Täter hat gemeinsam mit abgesondert Verfolgten vorsätzlich gewerbsmäßig mit darauf entfallenden Verkürzungsbeträgen von EUR 7,571.830,54 „mittels heimlicher undeklarierter Beifracht“ zu den in den Frachtpapieren ausgewiesenen Tarnladungen 61.801.400 Zigaretten diverser Sorten „unredlicher, chinesischer Herkunft“ teils als Lkw-Lenker, teils durch Organisation der Schmuggelfahrten, etwa durch Anmietung von Lkws, Einteilen von Lkw-Lenkern, Disposition von Tarnladungen, Buchung von Fähren, Umladung von Zigaretten etc in der Europäischen Union verbracht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop