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Dokument-ID: 1019935
1 Der Tatbestand des Schmuggels gem § 35 Abs 1 FinStrG und Allgemeines
Der Finanzstraftatbestand des Schmuggels dient dazu, Verletzungen des Zollschuldrechts der europäischen Gemeinschaften zu sanktionieren und dieses damit zu schützen.