Selbstanzeige
Die Selbstanzeige führt für den Betroffenen, sofern sie korrekt eingebracht wurde, zur Straffreiheit.
Dies bedeutet aber nicht, dass etwaige Abgaben nicht bezahlt werden müssen.
Dabei gibt es zahlreiche Voraussetzungen zu beachten:
– Sämtliche Täter müssen genannt werden,
– Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige sein, das bedeutet, dass noch keine Verfolgungshandlungen seitens der Behörde gesetzt wurden.
– Innerhalb eines Monats müssen zudem die offenen Beträge mit den etwaigen Zuschlägen beglichen werden.
– Unerlässlich ist weiters die lückenlose Offenlegung der Verfehlung.
– Eine Selbstanzeige ist dringend schriftlich zu empfehlen, obwohl auch ein mündliches Anbringen möglich wäre.
Die praktische Bedeutung der Selbstanzeige ist enorm.