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Dokument-ID: 1021914
1.19 Der Begriff des „An-Sich-Bringens“ bei Abgabenhehlerei
Mit dem Urteil wurde die Täterin mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG, und der Täter mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG für schuldig erkannt.