© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1019697

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Die Ersatzfreiheitsstrafe

Bei der Verhängung von Geldstrafen oder Wertersatz ist im Urteil immer auch eine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit festzusetzen.

Wird die Geldstrafe nach Aufforderung nicht bezahlt, kommt es zur Zwangsvollstreckung des geschuldeten Betrags. Das ist allerdings nur dann zulässig, sofern dadurch nicht der notdürftige Unterhalt der verpflichteten Person bzw der notdürftige Unterhalt seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop