© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 696027

Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.1 Der Verbandsbegriff des VbVG

Anknüpfungspunkt (gleichsam „virtueller Straftäter“) des österreichischen Unternehmensstrafrechtes ist nicht das „Unternehmen“, sondern – wie der Name „ Verbandsstrafgesetz“ bereits vermuten lässt – der „Verband“. (Diese Wortwahl scheint vernünftig: Das österreichische Recht kennt den Begriff „Unternehmen“ als einen zentralen, im Konsumentenschutzgesetz [vgl § 1 KSchG] und im Unternehmensgesetzbuch [vgl § 1 UGB] gleichlautend definierten Begriff, welcher jede auf Dauer angelegte Organisation wirtschaftlicher Tätigkeit [mit oder ohne Gewinnabsicht] umfasst, gleichgültig, ob diese Organisation von einer Aktiengesellschaft getragen wird oder von einem Einzelunternehmer. Da das Unternehmensstrafrecht sich aber nur an Rechtsträger richten soll, welche keine natürlichen Personen sind, ist die Verwendung des so definierten Begriffes im Unternehmensstrafrecht nicht möglich; eine eigene Definition des Terminus‘ nur für diesen Strafrechtsbereich wäre jedoch unsinnig, da stets die Gefahr von Verwechslungen im Raum stünde, welcher nur dadurch begegnet werden könnte, dass dem Wort „Unternehmen“ jeweils der Zusatz „im Sinne des UGB“ respektive „im Sinne des VbVG“ beigefügt würde, was aber aus Praktikabilitätserwägungen nicht durchführbar wäre. Die Wahl des Begriffes „Verband“ war daher zweckmäßig.)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop