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Dokument-ID: 1029238
2.2 Ausdrückliche Nachprüfbarkeit bescheidmäßiger Feststellungen bei Abgabenhinterziehung
Die revisionswerbende Partei ist ein Sportverein. Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung betreffend Umsatzsteuer wurde festgehalten, dass der Gemeinnützigkeitsstatus des Sportvereines zu versagen ist (verdeckte Ausschüttungen; Auszahlung von Gehältern an Spieler ohne ordnungsgemäße Aufzeichnungen). Daher unterliegen die Einnahmen (hier die Einnahmen von Sponsoren) der Umsatzsteuer.