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Dokument-ID: 1101401
1.63 Anteilige Wertersatzaussprüche durch Gesamtsumme beschränkt
Mit dem Urteil wurde der Täter mehrerer Finanzvergehen des als Mitglied einer Bande begangenen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38a Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt.