1.13 Abgabenhehlerei als alternatives Mischdelikt
Die Täter haben jeweils mehrfach in Innsbruck und an anderen Orten gewerbsmäßig eingangsabgabepflichtige Waren, auf die Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer von zusammen rund EUR 82.200,– entfielen, vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht und der zollamtlichen Überwachung entzogen, indem sie 15 Pkw teils selbst (§ 11 erster Fall FinStrG), teils durch Bestimmung anderer (§ 11 zweiter Fall FinStrG) aus der Schweiz nach Österreich einführten. Außerdem haben sie einen Beamten, nämlich den bevollmächtigten Sachverständigen der technischen Prüfstelle, durch Zahlung von jeweils EUR 200,– über zwei Mittelsmänner dazu bestimmt, in öffentlichen Urkunden, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fällt, nämlich in Einzelgenehmigungsbescheiden, die Herkunft von zumindest vier zollunredlich eingeführten Pkw fälschlich zu beurkunden.