© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1019715

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.5 Der Wertersatz

Auf die Strafe des Wertersatzes ist zu erkennen:

  • Wenn im Zeitpunkt der Entscheidung feststeht, dass der Verfall unvollziehbar wäre
  • Wenn auf Verfall nur deshalb nicht erkannt wird, weil das Eigentumsrecht einer anderen Person berücksichtigt wird
  • Wenn der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stehen würde (vgl § 17 Abs 6 FinStrG)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop