Zeuge
Im Sinne des Finanzstrafgesetzes und der Strafprozessordnung ist unter Zeuge eine vom Beschuldigten verschiedene Person zu verstehen, die zur Aufklärung der Straftat wesentliche oder sonst den Gegenstand des Verfahrens betreffende Tatsachen mittelbar oder unmittelbar wahrgenommen haben könnte und darüber im Verfahren aussagen soll.
Zeugen sind verpflichtet, richtig und vollständig auszusagen. Jedermann ist verpflichtet, als Zeuge über alle ihm bekannten, für ein Finanzstrafverfahren maßgebenden Tatsachen auszusagen.
Falls die Finanzstrafbehörde das persönliche Erscheinen des Zeugen für erforderlich erachtet, muss diese ihn vorladen (siehe Ladung). In der Vorladung ist anzugeben, worin der Gegenstand der Vernehmung besteht und welche Beweismittel und Gegenstände mitzubringen sind.