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Neu Dokument-ID: 1019443

Albert Scherzer | Glossar

Beschuldigter

Beschuldigter ist die im Verdacht eines Finanzvergehens stehende Person vom Zeitpunkt der Verständigung über die Einleitung des Strafverfahrens oder der ersten Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.

Mit der Beschuldigtenstellung sind zahlreiche Rechte im Finanzstrafverfahren verbunden (zB Akteneinsicht). Beschuldigte oder Verdächtige sind durch die Finanzstrafbehörde so rasch als möglich über das gegen sie geführte Finanzstrafverfahren und den gegen sie bestehenden Tatverdacht sowie über ihre wesentlichen Rechte im Verfahren zu informieren.