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Dokument-ID: 1101411
2.32 Relevanter Zeitpunkt beim Günstigkeitsvergleich und Zeitpunkt der Selbstanzeige
Mit Bescheid setzte das Finanzamt gegenüber dem Revisionswerber eine Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG von EUR 26.567,40 fest und führte als Bemessungsgrundlage nach Jahren näher aufgeschlüsselte Mehrbeträge an Einkommensteuer und an Umsatzsteuer an. Von der Summe der Mehrbeträge errechnete es eine Abgabenerhöhung von 20 %. Später sei laut Betroffenem eine Selbstanzeige erstattet worden.