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Neu Dokument-ID: 1019444

Albert Scherzer | Glossar

Bestimmungstäter

Bestimmungstäter ist jene Person, die den unmittelbaren Täter zur Tat anstiftet. Bestimmungstäter ist nur, wer durch ein Verhalten, das den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung gibt, ursächlich dafür wird, dass sich ein anderer zur Ausführung einer strafbaren Handlung entschließt.

Auch Bestimmungstäter sind strafbar. Die Anstiftung (Bestimmung) ist auch dann strafbar, wenn es lediglich bei einem Versuch geblieben ist. Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.