1.7 Freispruch mangels subjektiver Konnexität
Der Beschuldigte wurde gem § 214 FinStrG vom Vorwurf freigesprochen, er habe als faktischer Geschäftsführer und wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens A***** unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten fortgesetzt in mehrfachen Tathandlungen vorsätzlich nachgenannte Verkürzungen von Abgaben bewirkt und zu bewirken versucht, wobei es ihm jeweils darauf ankam, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen (KÖSt und USt).