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Dokument-ID: 1019762
12.1 Finanzvergehen
Finanzvergehen sind sämtliche in den §§ 33 bis 48b FinStrG aufgelisteten Finanzstraftatbestände (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen. Auch Finanzverbrechen (siehe unten) gehören zu der übergeordneten Gruppe der Finanzvergehen. Folgend eine Liste der Tatbilder (ohne Qualifikationen und Ähnlichem):