© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1132759

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.26 § 201 FinStrG Einstellung des Verfahrens

Finanzstrafbehördliche Zuständigkeit nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens

BFG vom 25.08.2021, RV/2300001/2019

Rechtssatz

Nach Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach § 202 Abs 1 FinStrG verbleibt eine finanzstrafbehördliche Zuständigkeit zur Führung des Finanzstrafverfahrens bis zur allfälligen Entscheidung der Staatsanwaltschaft, seine Ermittlungen in der Finanzstrafsache fortzusetzen, auch wenn zwischenzeitlich laut Aktenlage das Ausmaß der hinterzogenen Abgaben bereits die Gerichtsgrenze des § 53 FinStrG überschritten hat.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop