Finanzstrafverfahren
Finanzstrafverfahren werden von den Finanzämtern als Finanzstrafbehörde geführt, das zur Erhebung der verkürzten oder nicht rechtzeitig gemeldeten bzw abgeführten Steuern zuständig ist.
Die Zuständigkeit der Zollämter zur Durchführung von Finanzstrafverfahren richtet sich nach dem Ort der Begehung oder Entdeckung des Finanzvergehens.
In Wien ist seit 1. Jänner 2013 das Finanzamt 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde für alle Wiener Finanzämter zuständig.
Für Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlich begangener Delikte (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) mit einem Hinterziehungsbetrag von über EUR 100.000,– (Zoll EUR 50.000,–) sind jedoch die Gerichte zuständig.