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Dokument-ID: 1029407
2.28 Fahrlässigkeit durch Computereingaben und zeitliche Dimension der Selbstanzeige
Der Beschwerdeführer war als Rundfunkredakteur bei X tätig und ist nunmehr Pensionist. Der Beschwerdeführer war aufgrund eines Werkvertrages als Programmdirektor der M GmbH sowie als Moderator des Privatradiosenders Y und des Musikradios Z tätig.