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Dokument-ID: 1020022
5 Begehung der Abgabenhehlerei als Mitglied einer Bande
Wer eine Abgabenhehlerei unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht, ist gem § 37 iVm § 38a Abs 1 lit a und Abs 2 FinStrG zu bestrafen.