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Albert Scherzer | Glossar

Strafprozeßordnung

Mit wenigen Ausnahmen (§§ 195 ff FinStrG) gelten für das Finanzstrafverfahren die Regeln der Strafprozeßordnung, während die allgemeinen Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) nur dann gelten, wenn ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Das Verfahrensrecht enthält selbst keine Strafbestimmungen, sondern regelt im Wesentlichen, in welcher Weise ein Verfahren durchzuführen ist und auch welche Rechte den Verfahrensteilnehmern zukommen.

Verfahrensrecht wird juristisch – im Gegensatz zum materiellen Recht – als formelles Recht bezeichnet.