8 Das EU-Meldepflichtgesetz
Mit 19.09.2019 wurde im Rahmen des Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetzes 2020 das neue EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) vom Nationalrat beschlossen. Die so genannten „Intermediäre“ (dazu zählen insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken) und teils auch die relevanten Steuerpflichtigen selbst werden künftig verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen einer Frist von 30 Tagen elektronisch an das Finanzministerium zu melden. Damit ist die sechste Änderung der EU-Amtshilferichtlinie über den automatischen Informationsaustausch („DAC 6“) in Umsetzung gebracht worden. Das Gesetz soll die Transparenz im Bereich der direkten Steuern drastisch erhöhen.